Ort: Hagen / Berlin
Kinderrechte ins Grundgesetz
Am 15. April 2021 behandelte der Bundestag in erster Lesung einen Antrag der Bundesregierung, mit die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz beschlossen werden sollen.
In Schreiben an die Hagener und Iserlohner Bundestagsabgeordneten hat die terre des hommes Gruppe Hagen gemeinsam mit 100 weiteren Organisation darauf hingewiesen, dass die gefundene Formulierung unzureichend ist.
Insbesondere die Beteiligung von Kindern in "allen Angelegenheiten, die sie betreffen" muss so formuliert werden, dass sie nicht hinter die UN-Kinderrechtskonvention, die Europäische Grundrechtecharta und die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückfällt.