Die Kinderrechtskonvention
25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention
Alle Menschen auf der Welt haben Rechte, auch Kinder und Jugendliche, ganz gleich, wo sie leben, welche Hautfarbe sie haben, ob sie Junge oder Mädchen sind. Diese Rechte sind in der Kinderrechtskonvention festgehalten. Die Vereinten Nationen (UN), in denen sich die Länder dieser Welt zusammengeschlossen haben, haben dieses Übereinkommen geschlossen. Das war 1989. Fast alle Länder haben inzwischen dieses Abkommen unterzeichnet. Seitdem gilt das Versprechen, dass den Kindern und Jugendlichen der Welt in der Kinderrechtskonvention gegeben wird: Alle sollen sich gut und gesund entwickeln können. Alle sollen bei Entscheidungen, die für sie wichtig sind, mitsprechen dürfen. Und sie sollen immer und überall ausreichend Schutz und Hilfe bekommen.
Zu diesen Rechten zählen zum Beispiel:
• das Recht, satt zu werden,
• das Recht auf ein Dach über dem Kopf,
• das Recht auf Schutz vor Ausbeutung,
• das Recht auf Schutz vor Krieg,
• die besonderen Rechte behinderter Kind,
• das Recht auf eine gesunde Umwelt,
• das Recht auf Gesundheit,
• das Recht auf sauberes Wasser,
• das Recht, gehört zu werden,
• ...
Für diese Rechte darf man sich stark machen, damit sie Wirklichkeit werden. Auch das ist ein Recht, das in der Kinderrechtskonvention versprochen wird.